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   VG Aachen, 26.10.2012 - 6 L 538/12   

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VG Aachen, 26.10.2012 - 6 L 538/12 (https://dejure.org/2012,34200)
VG Aachen, Entscheidung vom 26.10.2012 - 6 L 538/12 (https://dejure.org/2012,34200)
VG Aachen, Entscheidung vom 26. Oktober 2012 - 6 L 538/12 (https://dejure.org/2012,34200)
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  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus VG Aachen, 26.10.2012 - 6 L 538/12
    Insbesondere kann offen bleiben, ob sich der Antragsteller, der gemeinsam mit dem Beigeladenen eine gleichgeschlechtliche Beziehung führt, ohne dass sich aus dem Inhalt der Akten ergibt, ob es sich insoweit um eine eingetragene Lebenspartnerschaft handelt, auf den grundrechtlichen Schutz von Ehe und Familie in Art. 6 des Grundgesetzes, vgl. insoweit Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 - (zur - verfassungswidrigen - Ungleichbehandlung verbeamteter Lebenspartner beim Familienzuschlag), ; vgl. zur Antragsbefugnis von Ehegatten ebenso Verwaltungsgericht (VG) Aachen, Beschluss vom 17. Februar 2004 - 6 L 145/04 - (bejahend) und VG Köln, Beschluss vom 2. April 2003 - 20 L 752/03 - (verneinend), beide , oder aber jedenfalls auf das in Art. 2 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht berufen kann, vgl. insoweit (dies ebenso wie die Antragsbefugnis von Ehegatten bejahend): Trierweiler, Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot zum Schutz vor häuslicher Gewalt, 1. Aufl. 2006, S. 166 ff., 168.
  • VG Aachen, 22.12.2011 - 6 L 545/11

    Wohnungsverweisung gilt auch während der Weihnachtstage

    Auszug aus VG Aachen, 26.10.2012 - 6 L 538/12
    Drohen dem Einzelnen aber erhebliche Gefahren für Leib und Leben, so wird dem staatlichen Schutzauftrag für diese Rechtsgüter in aller Regel der Vorrang einzuräumen sein, vgl. VG Aachen, ständige Rechtsprechung, u.a. Beschlüsse vom 22. Dezember 2011 - 6 L 545/11 -, sowie zuletzt Beschluss vom 28. Februar 2012 - 6 L 70/12 -, beide veröffentlicht in der NRW-Rechtsprechungsdatenbank , im Internet abrufbar unter http://www.nrwe.de.
  • VG Aachen, 17.02.2004 - 6 L 145/04

    Anfechtungsrecht eines Ehegatten eines Gewalttäters hinsichtlich einer

    Auszug aus VG Aachen, 26.10.2012 - 6 L 538/12
    Insbesondere kann offen bleiben, ob sich der Antragsteller, der gemeinsam mit dem Beigeladenen eine gleichgeschlechtliche Beziehung führt, ohne dass sich aus dem Inhalt der Akten ergibt, ob es sich insoweit um eine eingetragene Lebenspartnerschaft handelt, auf den grundrechtlichen Schutz von Ehe und Familie in Art. 6 des Grundgesetzes, vgl. insoweit Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 - (zur - verfassungswidrigen - Ungleichbehandlung verbeamteter Lebenspartner beim Familienzuschlag), ; vgl. zur Antragsbefugnis von Ehegatten ebenso Verwaltungsgericht (VG) Aachen, Beschluss vom 17. Februar 2004 - 6 L 145/04 - (bejahend) und VG Köln, Beschluss vom 2. April 2003 - 20 L 752/03 - (verneinend), beide , oder aber jedenfalls auf das in Art. 2 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht berufen kann, vgl. insoweit (dies ebenso wie die Antragsbefugnis von Ehegatten bejahend): Trierweiler, Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot zum Schutz vor häuslicher Gewalt, 1. Aufl. 2006, S. 166 ff., 168.
  • VG Aachen, 28.02.2012 - 6 L 70/12

    Zulässigkeit eines Rückkehrverbots in die Wohnung der Lebensgefährtin bei

    Auszug aus VG Aachen, 26.10.2012 - 6 L 538/12
    Drohen dem Einzelnen aber erhebliche Gefahren für Leib und Leben, so wird dem staatlichen Schutzauftrag für diese Rechtsgüter in aller Regel der Vorrang einzuräumen sein, vgl. VG Aachen, ständige Rechtsprechung, u.a. Beschlüsse vom 22. Dezember 2011 - 6 L 545/11 -, sowie zuletzt Beschluss vom 28. Februar 2012 - 6 L 70/12 -, beide veröffentlicht in der NRW-Rechtsprechungsdatenbank , im Internet abrufbar unter http://www.nrwe.de.
  • VG Köln, 02.04.2003 - 20 L 752/03

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer polizeirechtlichen Wohnungsverweisung sowie

    Auszug aus VG Aachen, 26.10.2012 - 6 L 538/12
    Insbesondere kann offen bleiben, ob sich der Antragsteller, der gemeinsam mit dem Beigeladenen eine gleichgeschlechtliche Beziehung führt, ohne dass sich aus dem Inhalt der Akten ergibt, ob es sich insoweit um eine eingetragene Lebenspartnerschaft handelt, auf den grundrechtlichen Schutz von Ehe und Familie in Art. 6 des Grundgesetzes, vgl. insoweit Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 - (zur - verfassungswidrigen - Ungleichbehandlung verbeamteter Lebenspartner beim Familienzuschlag), ; vgl. zur Antragsbefugnis von Ehegatten ebenso Verwaltungsgericht (VG) Aachen, Beschluss vom 17. Februar 2004 - 6 L 145/04 - (bejahend) und VG Köln, Beschluss vom 2. April 2003 - 20 L 752/03 - (verneinend), beide , oder aber jedenfalls auf das in Art. 2 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht berufen kann, vgl. insoweit (dies ebenso wie die Antragsbefugnis von Ehegatten bejahend): Trierweiler, Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot zum Schutz vor häuslicher Gewalt, 1. Aufl. 2006, S. 166 ff., 168.
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